Weitere Entscheidung unten: OLG München, 20.03.2014

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   OLG München, 21.05.2014 - 13 U 4423/13 Bau   

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https://dejure.org/2014,56303
OLG München, 21.05.2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56303)
OLG München, Entscheidung vom 21.05.2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56303)
OLG München, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben verweigern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben verweigert werden? (IBR 2015, 651)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung als Grundlage für zukünftige Aufträge ist es unstreitig nicht gekommen (anders als in der von Beklagtenseite herangezogenen Entscheidung des OLG München, Urteil vom 21.5.2014, 13 U 4423/13, BauR 2016, 152).
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   OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13 Bau   

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https://dejure.org/2014,56302
OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56302)
OLG München, Entscheidung vom 20.03.2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56302)
OLG München, Entscheidung vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau (https://dejure.org/2014,56302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben verweigern?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, BauR 2006, 377, 378; BGH, BauR 2008, 1140, 1141; BGH, BauR -, 81, 83 Rn 12).

    Angesichts der großen Bedeutung des Themas Energieeinsparung kann das Interesse der Beklagten an einer höherwertigen Leistung nicht als objektiv unberechtigt angesehen werden und führt dazu, dass die Nachbesserung nicht als unverhältnismäßig erscheint (BGH, BauR 2008, 1140, 1141 Rn 18).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Zwischen den beiden Ansprüchen muss ein "innerer natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang" in der Weise bestehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW 1997, 2944, 2945; BGH, NJW-RR -, 880 Rn 39; Palandt-Grüneberg, a. a. O., § 273 Rn 9).
  • OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07

    Baurecht: Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers wegen Baumängeln gegenüber

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Eine solche Konnexität von Ansprüchen ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig dann anzunehmen, wenn den beiderseitigen Ansprüchen ein innerlich zusammenhängender einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (BGH, NJW 1985, 189, 190; BGH, NJW 1991, 2645, 2646).
  • BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03

    Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Allerdings wird nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2007, 325, 327 Rn 36; Palandt-Grüneberg, 73. Aufl., § 320 Rn 4) auch ein Rahmenvertrag, der wesentliche Bedingungen der abzuschließenden Einzelverträge, wie beispielsweise den Werklohn, regelt, als gegenseitiger Vertrag im Sinne des § 320 Abs. 1 BGB angesehen, so dass die wechselseitigen Leistungspflichten aus den verschiedenen Einzelverträgen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, BauR 2006, 377, 378; BGH, BauR 2008, 1140, 1141; BGH, BauR -, 81, 83 Rn 12).
  • OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
    Eine solche Konnexität von Ansprüchen ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig dann anzunehmen, wenn den beiderseitigen Ansprüchen ein innerlich zusammenhängender einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (BGH, NJW 1985, 189, 190; BGH, NJW 1991, 2645, 2646).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Unverhältnismäßigkeit wird in aller Regel anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).

    Wie bereits ausgeführt, kann eine Unverhältnismäßigkeit dann anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frank-furt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).

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